Liebe Interessierte,
herzlich willkommen auf dem Online-Portal des ressortübergreifenden Förderprogramms Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Antragsverfahren für die Umsetzungsphase im Programm Aller.Land. Wir haben Hinweise zum Ablauf der Antragstellung zusammengestellt, sowie für das Antragsverfahren relevante Dokumente zum Download hinterlegt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, hoffen wir, dass Sie die passenden Antworten unter Häufige Fragen finden.
Bitte beachten Sie: 97 Aller.Land-Regionen sind für die Entwicklungsphase im Jahr 2024 durch die Ministerien für Kultur und die Ländlichen Räume der 13 Flächenländer benannt worden (einsehbar unter www.allerland-programm.de). Einen Antrag für die Umsetzungsphase ab 2025 können nur Landkreise in Abstimmung mit ihren Netzwerkpartnerinnen und -partnern stellen. Ein Antrag kann nur für ein Vorhaben eingereicht werden, das in einer der 97 Aller.Land-Regionen umgesetzt wird. Nur Landkreise, die in der Entwicklungsphase selbst gefördert wurden bzw. mit einem geförderten Zuwendungsempfänger in der Entwicklungsphase zusammengearbeitet haben, können für die Umsetzungsphase einen Antrag stellen. Im Ausnahmefall kann ein kommunaler Zusammenschluss in einem ländlichen Kreis als Antragsteller und Zuwendungsempfänger zugelassen werden.
Das Aller.Land-Programmbüro steht Ihnen gern beratend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Planungen zu begleiten und zu unterstützen.
Sie erreichen das Team des Aller.Land-Programmbüros werktags zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr telefonisch unter 030 629384520 oder per E-Mail unter kontakt@allerland-programm.de.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!